Bat­man, Bie­ne Maja, Mil­ky Way und der Schwanenteich

Ver­gleicht man den Ster­nen­him­mel den man in der Stadt sieht mit dem Ster­nen­him­mel, den man in den Ber­gen vor sich hat, wird man einen rie­si­gen Unter­schied bemer­ken. Das liegt an dem Phä­no­men der Licht­ver­schmut­zung (Light Pol­lu­ti­on). Gemeint ist mit Licht­ver­schmut­zung die Ver­schmut­zung mit künst­li­chem Licht.

Das hat zum Teil ver­hee­ren­de Fol­gen, davon ein­mal abge­se­hen, dass man die Milch­stra­ße nicht oder nicht so deut­lich sieht, was mich als Astro­no­mie­leh­rer sehr stört. Aber ich bin auch Bio­lo­gie­leh­rer und als sol­cher bin ich gera­de­zu ent­setzt was wir den Tie­ren und Pflan­zen durch unser künst­li­ches Licht zumuten.

Vie­le Tie­re, auch der Homo sapi­ens, leben in einem cir­ca­dia­nen Rhyth­mus, also dem Wech­sel von Tag und Nacht. Die­ser Wech­sel von Tag auf Nacht wird gewöhn­lich vor­ge­ge­ben durch das weit­ge­hen­de Feh­len von Licht. Die­ser Rhyth­mus wird nach­hal­tig durch uns Men­schen gestört, zumal mehr als die Hälf­te der Tie­re nacht­ak­tiv sind.

Unter den nacht­ak­ti­ven Tie­ren fin­den wir vie­le Insek­ten, die die Pflan­zen bestäu­ben. Die Licht­ver­schmut­zung trägt zum Insek­ten­ster­ben bei, was wie­der­um zu Fol­ge hat, dass sich die Pflan­zen nicht ver­meh­ren kön­nen. Neben den Insek­ten sind auch vie­le Säu­ge­tie­re betrof­fen, wobei die bekann­tes­ten Bei­spie­le die Fle­der­maus­ar­ten sind.

Auf der Sei­te www.lichtverschmutzung.de wird eine Mus­ter­leit­li­nie für Kom­mu­nen vor­ge­stellt, deren all­ge­mei­nen Grund­sät­ze wie folgt lauten:

„Künst­li­ches Licht darf nur ein­ge­setzt wer­den, wenn es begrün­det not­wen­dig ist.
Es darf nur die min­des­tens not­wen­di­ge begrün­de­te Licht­men­ge ein­ge­setzt wer­den.
Künst­li­ches Licht darf nur dort­hin strah­len wo es unbe­dingt not­wen­dig ist und soll nicht über die Nutz­flä­che
hin­aus­strah­len.
Die Licht­punkt­hö­hen sind dem Bedarf ange­passt mög­lichst nied­rig zu hal­ten.
Künst­li­ches Licht darf nur dann ein­ge­schal­tet sein, wenn es benö­tigt wird, bezie­hungs­wei­se soll­te bedarfs­ori­en­tiert
redu­ziert wer­den bis hin zur Abschal­tung.
Künst­li­ches Licht darf nur gerin­ge Blau­an­tei­le ent­hal­ten, daher nur bern­stein­far­ben bis warm­weiß mit Farb­tem­pe­ra­tu­ren
von 1700 bis 2700 Kel­vin, max. 3000 Kel­vin (K).“

Die Mus­ter­leit­li­nie könn­te auch Vor­bild für Mühl­hau­sen sein und ich habe dazu auch schon posi­ti­ve Signa­le von Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Johan­nes Bruns bekom­men. Das Schwa­nen­teich­ge­län­de soll umfas­send neu gestal­tet wer­den. Hier­zu kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ihre Vor­schlä­ge ein­brin­gen. Die­ses Recht habe ich wahr­ge­nom­men und den fol­gen­den Vor­schlag an das Rat­haus geschickt:


Verr­mei­dung von Licht­smog am Schwa­nen­teich­ge­län­de zum Schutz der nacht­ak­ti­ven Tie­re:

Ein­satz von geeig­ne­ten LED-Lam­pen ohne IR- und UV-Anteil
Nach unten gerich­te­tes Licht ohne Streu­ver­lus­te (güns­ti­ger für Fle­der­mäu­se und Nacht­fal­ter)
Ein­satz von smar­ten Lam­pen, die sich bei Bedarf einschalten


Quel­len:
http://www.lichtverschmutzung.de

http://www.lichtverschmutzung.de/dokumente/Muster_kommunale_Lichtleitlinie_und_Beschlussvorlage.pdf