Vergleicht man den Sternenhimmel den man in der Stadt sieht mit dem Sternenhimmel, den man in den Bergen vor sich hat, wird man einen riesigen Unterschied bemerken. Das liegt an dem Phänomen der Lichtverschmutzung (Light Pollution). Gemeint ist mit Lichtverschmutzung die Verschmutzung mit künstlichem Licht.
Das hat zum Teil verheerende Folgen, davon einmal abgesehen, dass man die Milchstraße nicht oder nicht so deutlich sieht, was mich als Astronomielehrer sehr stört. Aber ich bin auch Biologielehrer und als solcher bin ich geradezu entsetzt was wir den Tieren und Pflanzen durch unser künstliches Licht zumuten.
Viele Tiere, auch der Homo sapiens, leben in einem circadianen Rhythmus, also dem Wechsel von Tag und Nacht. Dieser Wechsel von Tag auf Nacht wird gewöhnlich vorgegeben durch das weitgehende Fehlen von Licht. Dieser Rhythmus wird nachhaltig durch uns Menschen gestört, zumal mehr als die Hälfte der Tiere nachtaktiv sind.
Unter den nachtaktiven Tieren finden wir viele Insekten, die die Pflanzen bestäuben. Die Lichtverschmutzung trägt zum Insektensterben bei, was wiederum zu Folge hat, dass sich die Pflanzen nicht vermehren können. Neben den Insekten sind auch viele Säugetiere betroffen, wobei die bekanntesten Beispiele die Fledermausarten sind.
Auf der Seite www.lichtverschmutzung.de wird eine Musterleitlinie für Kommunen vorgestellt, deren allgemeinen Grundsätze wie folgt lauten:
„Künstliches Licht darf nur eingesetzt werden, wenn es begründet notwendig ist.
Es darf nur die mindestens notwendige begründete Lichtmenge eingesetzt werden.
Künstliches Licht darf nur dorthin strahlen wo es unbedingt notwendig ist und soll nicht über die Nutzfläche
hinausstrahlen.
Die Lichtpunkthöhen sind dem Bedarf angepasst möglichst niedrig zu halten.
Künstliches Licht darf nur dann eingeschaltet sein, wenn es benötigt wird, beziehungsweise sollte bedarfsorientiert
reduziert werden bis hin zur Abschaltung.
Künstliches Licht darf nur geringe Blauanteile enthalten, daher nur bernsteinfarben bis warmweiß mit Farbtemperaturen
von 1700 bis 2700 Kelvin, max. 3000 Kelvin (K).“
Die Musterleitlinie könnte auch Vorbild für Mühlhausen sein und ich habe dazu auch schon positive Signale von Oberbürgermeister Dr. Johannes Bruns bekommen. Das Schwanenteichgelände soll umfassend neu gestaltet werden. Hierzu können Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge einbringen. Dieses Recht habe ich wahrgenommen und den folgenden Vorschlag an das Rathaus geschickt:
Verrmeidung von Lichtsmog am Schwanenteichgelände zum Schutz der nachtaktiven Tiere:
Einsatz von geeigneten LED-Lampen ohne IR- und UV-Anteil
Nach unten gerichtetes Licht ohne Streuverluste (günstiger für Fledermäuse und Nachtfalter)
Einsatz von smarten Lampen, die sich bei Bedarf einschalten
Quellen:
http://www.lichtverschmutzung.de
http://www.lichtverschmutzung.de/dokumente/Muster_kommunale_Lichtleitlinie_und_Beschlussvorlage.pdf